Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Uwe Weißbach (Tortuga Systems), nachfolgend “Dienstleister“, und ihren Kunden, sofern es sich bei diesen um Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  2. Vertragsgegenstand und Leistungen
    Der Dienstleister erbringt Leistungen im Bereich IT-Beratung, IT-Security-Beratung, Systemadministration, Fernwartung, Fehleranalyse, Störungsbeseitigung, Einrichtung und Konfiguration von Hard- und Software, Serverlösungen sowie Schulung und Unterstützung im Umgang mit IT-Systemen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien.

    Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, handelt es sich bei den Leistungen um Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nicht geschuldet. Werkleistungen, insbesondere die Erstellung oder Einrichtung eines konkret definierten Systems mit Abnahmeverpflichtung, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  3. Vertragsschluss
    Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots des Dienstleisters oder durch Beauftragung durch den Kunden zustande. Die Beauftragung kann auch mündlich oder in Textform erfolgen. Angebote des Dienstleisters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  4. Mitwirkungspflichten des Kunden
    Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung aller notwendigen Informationen, Zugänge, Systeme und Ansprechpartner, die für die Arbeiten des Dienstleisters notwendig sind.

    Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig und eigenständig vollständige Datensicherungen durchzuführen. Dies gilt insbesondere vor Beginn von Wartungs-, Update- oder Änderungsarbeiten.

    Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen hierdurch Verzögerungen oder Mehraufwand, kann der Dienstleister den daraus entstehenden Aufwand gesondert in Rechnung stellen.
  5. Fernwartung und Zugriff auf Systeme
    Soweit Leistungen im Wege der Fernwartung erbracht werden, erteilt der Kunde dem Dienstleister die ausdrückliche Erlaubnis, auf seine Systeme zuzugreifen und Änderungen vorzunehmen.

    Der Kunde stellt sicher, dass er zur Vergabe der entsprechenden Zugriffsrechte berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt werden.

    Die Durchführung von Fernwartungsmaßnahmen erfolgt auf Risiko des Kunden, insbesondere wenn keine aktuellen Datensicherungen vorhanden sind.
  6. Einsatz von Drittsoftware und Fremdleistungen
    Im Rahmen der Leistungserbringung kann der Dienstleister Software, Dienste oder Systeme Dritter einsetzen, insbesondere Betriebssysteme, Sicherheitssoftware, Cloud-Dienste oder sonstige IT-Infrastruktur.

    Für deren Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Verfügbarkeit und Weiterentwicklung übernimmt der Dienstleister keine Haftung. Es gelten insoweit die jeweiligen Bedingungen der Drittanbieter.
  7. Leistungszeit und Support
    Leistungen werden während der üblichen Geschäftszeiten des Dienstleisters erbracht, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

    Angaben zu Reaktionszeiten sind unverbindlich und erfolgen im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf sofortige Verfügbarkeit oder Bearbeitung besteht nicht.

    Supportleistungen erfolgen nach dem Prinzip „Best Effort“, das heißt nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der jeweiligen technischen und betrieblichen Gegebenheiten.
  8. Änderungen des Leistungsumfangs
    Ändert oder erweitert sich der Leistungsumfang nach Auftragserteilung, insbesondere durch zusätzliche Anforderungen des Kunden oder durch unvorhersehbare technische Umstände, wird der dadurch entstehende Mehraufwand gesondert berechnet.

    Der Dienstleister ist berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen, wenn notwendige Mitwirkungshandlungen des Kunden nicht erbracht werden.
  9. Vergütung und Zahlungsbedingungen
    Die Vergütung erfolgt nach den im Angebot vereinbarten Preisen oder, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Dienstleisters.

    Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

    Der Dienstleister ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
  10. Haftung
    Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

    Eine Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, sofern der Kunde keine ordnungsgemäßen und aktuellen Datensicherungen durchgeführt hat.

    Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  11. IT-Sicherheit und Risiken
    Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass trotz sorgfältiger Planung und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen ein vollständiger Schutz vor Schadsoftware, Cyberangriffen oder sonstigen IT-Sicherheitsvorfällen nicht gewährleistet werden kann.

    Der Dienstleister schuldet keinen absoluten Schutz vor IT-Sicherheitsvorfällen, sondern lediglich die fachgerechte Umsetzung vereinbarter Maßnahmen.
  12. Arbeiten an bestehenden Systemen
    Arbeiten an bestehenden IT-Systemen erfolgen auf Grundlage der vorhandenen Systemlandschaft.

    Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Schäden oder Störungen, die aus veralteten, unsicheren oder fehlerhaft konfigurierten Systemen resultieren.

    Dies gilt insbesondere, wenn empfohlene Maßnahmen zur Modernisierung oder Absicherung vom Kunden nicht umgesetzt werden.
  13. Gewährleistung
    Bei Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung im werkvertraglichen Sinne, sofern nicht ausdrücklich eine Werkleistung vereinbart wurde.

    Beanstandungen sind unverzüglich mitzuteilen. Der Dienstleister wird im Rahmen der vereinbarten Leistungen eine angemessene Nachbesserung vornehmen.
  14. Vertraulichkeit und Datenschutz
    Der Dienstleister verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.

    Sofern der Dienstleister Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß DSGVO geschlossen.
  15. Laufzeit und Kündigung
    Einzelaufträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.

    Dauerhafte Vertragsverhältnisse können von beiden Parteien unter Einhaltung einer angemessenen Frist gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  16. Schlussbestimmungen
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Dienstleisters, sofern der Kunde Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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